Einstweilige Verfügung abgelehnt – KAGes muss kranken Georg nicht mit Spinraza behandeln

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So schnell kann es gehen, dass sich ein Stimmungshoch ins Gegenteil verkehrt. Vor wenigen Wochen noch hatte sich Anwältin Karin Prutsch mit dem 13-jährigen Georg Polic darüber gefreut, das die ersten beiden Therapien mit Spinraza (eine Spritze kostet mehr als 70.000 Euro) so gut gewirkt hatten, dass der an einer schweren Muskelkrankheit leidende Bub erstmals nach vielen Jahren wieder feste Nahrung zu sich nehmen konnte.

Zwei Verfahren gegen die Steirische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes), welche die Behandlung, aus „ausschließlich medizinischen Gründen“ nicht durchgeführt hat, waren zu diesem Zeitpunkt im Laufen, Karin Prutsch hofft(e) auf Kostenübernahme durch die KAGes per Urteil. Und richtete auch ein diesbezügliches Schreiben an deren Vorstandsvorsitzenden Univ.-Prof. Karlheinz Tscheliessnigg,

Jetzt allerdings gibt es einen Rückschlag. Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag der Klägerin auf einstweilige Verfügung, die Behandlung mit Spinraza sofort aufzunehmen, ohne Begründung zurückgewiesen, womit dieses Verfahren zugunsten der KAGes zu Ende ist. Was allerdings nicht heißt, dass Prutsch nicht die Möglichkeit hat, im Namen ihres Mandanten neuerlich die Erlassung einer einstweiligen Verfügung unter Vorlage neuer Beweismittel zu beantragen.

Das Urteil bedeutet, dass die KAGes nach derzeitiger Sicht der Dinge nicht verpflichtet ist, diese von Anwältin und Familie geforderte und offensichtlich erfolgreiche Art der Behandlung durchzuführen. Karin Prutsch war bislang für eine Stellungnahme nicht erreichbar, sollte es eine derartige geben, werde ich selbige gerne nachliefern.

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